Die EU hält den Verbraucherschutz hoch. Deswegen hat sie (fast alle) Websitebetreiber mittlerweile dazu verpflichtet, über die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu informieren.
Ob Sie als Websitebetreiber nun von dieser Informationspflicht betroffen sind, müssen Sie selbst klären. Definitiv sind Sie es, wenn Sie online Verträge abschließen, also Waren verkaufen und/oder Dienstleistungen anbieten und erbringen und der Vertragsabschluss auf Ihrer Webseite oder auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) erfolgt.
Ausnahmen von der Informationspflicht gibt es natürlich ebenfalls, beispielsweise, wenn Sie nichts verkaufen oder erbringen (und auf Ihrer Website z.B. lediglich über Ihr Angebot informieren), wenn Ihre Kunden ausschließlich im nicht-EU-Ausland sitzen oder wenn Sie keine Verträge mit Endverbrauchern abschließen.
Wie kann man die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung erfüllen?
Eigentlich genügt ein entsprechender (anklickbarer!) Link im Impressum*, einfach unter allen anderen Impressumsangaben, beispielsweise so:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
*Impressum: ein Impressum sollten Sie eigentlich fast in jedem Fall haben – falls nicht, finden Sie hier eine Liste von Generatoren: Impressumsgeneratoren
Weiterführende Informationen…
Mehr Infos zum Thema finden Sie beispielsweise hier:
- https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.howitworks
- https://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html
- https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3993-odr-verordnung
Zum Abschluss wie immer mein Hinweis in eigener Sache: Ich habe mich mit den Thema Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung zwar beschäftigt, aber ich bin weder Juristin noch Rechtsexpertin. Obwohl ich sorgfältig auf die Richtigkeit der oben veröffentlichten Informationen achte, übernehme ich hinsichtlich deren inhaltlicher Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit sowie für etwaige Rechtsfolgen, die sich aus deren Umsetzung ergeben, keinerlei Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – wenden Sie sich bei entsprechenden Fachfragen bitte immer an einen qualifizierten Experten.