Datenschutz für Websitebetreiber

Türme des Heizkraftwerks Süd in München

Datenschutz für Websitebetreiber

Seit Februar 2016 gilt ein neues Gesetz. Alle Websites müssen nun eine Datzenschutzerklärung bereitstellen.

Seit Februar 2016 gilt das neue „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“.

Für Webseitenbetreiber bedeutet diese Neuerung, dass sie ihren Besuchern in einer Datenschutzerklärung darüber Auskunft geben müssen, welche personenbezogenen Daten erhoben werden und wie mit den Daten verfahren wird. Diese Datenschutzerklärung sollte als separater Navigationslink von jeder einzelnen Seite aus direkt erreichbar sein.

Online-Generatoren für die Datenschutzerklärung

Es gibt eine ganze Reihe kostenloser Generatoren, die Ihnen helfen, eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung zu erstellen. Hier eine Auswahl:

Weitere Tipps für Website- und Blogbetreiber

Newsletterversand mit MailChimp – nicht ganz ohne!

Auch beim Newsletterversand mit Hilfe von entsprechenden Plattformen gibt es einiges zu beachten. Eine sehr ausführliche und hilfreiche Anleitung habe ich hier entdeckt:

Besondere Vorsicht bei Analysetools

Das Analysetool Google Analytics ist weit verbreitet und sehr beliebt. Bevor Sie Google Analytics allerdings datenschutzrechtlich korrekt einsetzen können, sollten Sie einige Schritte unternehmen. Dazu gehört, dass Sie verschiedene Einstellungen im Analysetool manuell ändern und einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen. Weitere Details und Anleitungen gibt es beispielsweise hier:

Eine Alternative ist das Analysetool Piwik (https://piwik.org/). Sein Vorteil: es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, denn Piwik läuft auf Ihrem eigenen Server. Eine Anleitung, wie man Piwik datenschutzkonform einsetzt, gibt es hier:


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